Sachkundenachweis
In Nordrhein-Westfalen gibt das Landeshundegesetz vor, dass Halter großer Hunde (über 40 cm Schulterhöhe oder über 20 kg Körpergewicht) einen so genannten Sachkundenachweis erbringen müssen. Dabei handelt es sich um einen schriftlichen Test, der auch in unserer Praxis abgelegt werden kann. In Form von Multiple-Choice-Fragen werden die Themenbereiche Verhalten, Haltung, und Gesundheit des Hundes, sowie Sicherheit und Recht abgedeckt – hieran schließt sich ein kurzes mündliches Gespräch an.
Gemäß Tierärzlticher Gebührenordnung (GOT) wird für die Abnahme des Sachkundenachweises eine Gebühr von 25,- berechnet. Da diese auch bei Nichtbestehen für die Wiederholungsprüfung gezahlt werden muss, empfehlen wir Ihnen unbedingt, sich sorgfältig hierauf vorzubereiten. Im Handel finden Sie verschiedene Bücher, die das nötige theoretische Hintergrundwissen vermitteln (z.B. S. del Amo: „Der Hundeführerschein – Sachkunde, Basiswissen und Fragenkatalog“; S. Rottmann: „Training zum Hundeführerschein“. |
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Tierärztliche Gemeinschaftspraxis
Dr. Ludger Wegener, Christoph Eismann u. Andreas Nuyken
prakt. Tierärzte
Kleintiere - Rinder - Schweine
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